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Fachfrau / Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ
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Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:

a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:

Position Handlungskompetenzbereich Gewichtung
1
  • Auftreten und Kommunizieren
  • Servieren von Getränken und Speisen
30%
2
  • Reinigen und Gestalten von Räumen
  • Sicherstellen der Wäscheversorgung
  • Organisieren und Umsetzen von Betriebsabläufen
50%
3
  • Fachgespräch
20%

 

b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Nullserien und die Ausführungsbestimmungen sind in Erarbeitung.