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Allgemeine Informationen

Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung

Berufslernende der beiden hauswirtschaftlichen Grundbildungen arbeiten je nach den betrieblichen Gegebenheiten auch abends bis 23 Uhr (maximal zehn Mal pro Jahr bis 1 Uhr) sowie auch an Wochenenden. Minimal sind aber pro Quartal ein Sonntag, in der Regel aber mindestens zwölf Sonntage pro Jahr frei (plus Feriensonntage). Siehe die Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung.